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   OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2020 - 60 PV 8.18   

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OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2020 - 60 PV 8.18 (https://dejure.org/2020,14522)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.03.2020 - 60 PV 8.18 (https://dejure.org/2020,14522)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. März 2020 - 60 PV 8.18 (https://dejure.org/2020,14522)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 44 TV-L
    Mitbestimmung; Fragen der Lohngestaltung; Regelung durch Tarifvertrag; Eingruppierung von Lehrkräften; Unterricht in Willkommensklassen; "Nichterfüller-Lehrkräfte"

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 44 TV-L, § 1 TV EntgO-L, § 3 TV EntgO-L, § 79 Abs 4 PersVG BE, § 85 Abs 1 S 1 Nr 10 PersVG BE, § 4 Abs 10 SchulG BE, § 15 Abs 2 SchulG BE, §§ 5 Abs 2 ff LehrBiG BE
    Mitbestimmung; Fragen der Lohngestaltung; Regelung durch Tarifvertrag; Eingruppierung von Lehrkräften; Unterricht in Willkommensklassen; "Nichterfüller-Lehrkräfte"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - 60 PV 8.16

    Mitbestimmung bei Fragen der Lohngestaltung im Lehrerbereich

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2020 - 60 PV 8.18
    Eine Maßnahme im Sinne des § 79 Abs. 1 PersVG Berlin bezeichnet eine Handlung oder Entscheidung, die den Rechtsstand der Beschäftigten berührt und auf eine Veränderung des bestehenden Zustandes abzielt (st. Rspr.. siehe nur BVerwG, Beschluss vom 5. November 2010 - 6 P 18.09 -, juris Rn. 11 m.w.N; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Februar 2013 - OVG 60 PV 16.12 -, juris Rn. 15; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Januar 2017 - OVG 60 PV 8.16 -, juris Rn. 32).

    Die Existenz einer Regelung durch Tarifvertrag ist kein Gesichtspunkt, der in der hier gegebenen Konstellation gegen einen Maßnahmencharakter spricht (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Januar 2017 - OVG 60 PV 8.16 -, juris Rn. 33 ff.).

    Eine tarifliche Eingruppierungsregelung existiert erstmals mit dem TV EntgO-L (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Januar 2017 - OVG 60 PV 8.16 -, juris Rn. 50).

    Zum anderen fand der TV EntgO-L nicht nur für die Mitglieder der dbb Anwendung, sondern nach der oben zitierten Rechtsprechung des BVerwG für alle beim Land Berlin als Arbeitgeber angestellten Lehrkräfte (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Januar 2017- OVG 60 PV 8.16 -, juris Rn. 36, 40 ff.).

    Daraus folgt, dass die Tarifvertragsparteien mit dem TV-EntgO-L und seiner Anlage eine vollständige und ausnahmslos sämtliche Tätigkeiten von Lehrkräften im Sinne des § 44 TV-L in Verbindung mit § 1 TV-EntgO-L erfassende Vergütungsordnung schaffen wollten, sofern dort keine ausdrücklichen Ausnahmen bestimmt sind (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Januar 2017 - OVG 60 PV 8.16 -, juris Rn. 36, wonach dem TV EntgO-L ein Ausschließlichkeitscharakter für Lehrkräfte, die in den Geltungsbereich des § 44 TV-L fallen, zukomme).

    Neben der begehrten Feststellung, dass durch das Schreiben vom 30. Juni 2016 das Mitbestimmungsrecht des Antragstellers verletzt wurde, bedarf es keiner zusätzlichen Feststellung im Sinne des Antrags zu 2. Mangels entgegenstehender Anhaltspunkte ist nichts dafür ersichtlich, dass der Beteiligte sich bei einer antragsgemäßen Feststellung im Sinne des Antrags zu 1 nicht rechtstreu verhalten und das Beteiligungsverfahren nicht von sich aus nachholen bzw. den Initiativantrag behandeln würde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Januar 2017 - OVG 60 PV 8.16 -, juris Rn. 29).

  • BAG, 18.11.2015 - 4 ABR 24/14

    Eingruppierung sog. Punktionskräfte - Tariflücke

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2020 - 60 PV 8.18
    Diese Voraussetzung ist dann gegeben, wenn die tariflich nicht geregelte mit einer tariflich geregelten Tätigkeit in einer Weise artverwandt und vergleichbar ist, die es erlaubt, die Tätigkeitsmerkmale auf die nicht tariflich geregelte Tätigkeit anzuwenden (st. Rspr., siehe nur BAG, Beschluss vom 18. November 2015 - 4 ABR 24/14 -, juris Rn. 36 m.w.N.).

    Wenn hingegen mehrere Lösungsmöglichkeiten bestehen, muss die Wahl den Tarifvertragsparteien überlassen bleiben (st. Rspr., siehe nur BAG, Beschluss vom 25. August 2010 - 4 ABR 104/08 -, juris Rn. 38; BAG, Beschluss vom 18. November 2015 a.a.O.).

  • BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 702/12

    Eingruppierung eines Gewässerwarts - Tariflücke

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2020 - 60 PV 8.18
    Eine bewusste Tariflücke ist anzunehmen, wenn die Tarifvertragsparteien eine regelungsbedürftige Frage erkennbar gewollt ungeregelt lassen und dies in einer entsprechenden Auslassung seinen Ausdruck findet, wobei die Unterlassung der Regelung ihren Grund auch darin haben kann, dass die Tarifvertragsparteien sich über die betreffende Frage nicht haben einigen können (st. Rspr., siehe nur BAG, Urteil vom 25. Februar 2009 - 4 AZR 964/07 -, juris Rn. 21 m.w.N.; BAG, Urteil vom 18. März 2015 - 4 AZR 702/12 -, juris Rn. 18).

    Auf die zwischen dem Antragsteller und dem Beteiligten bestehende Uneinigkeit kommt es unmittelbar nicht an (vgl. BAG, Urteil vom 18. März 2015 - 4 AZR 702/12 -, juris Rn. 21).

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 964/07

    Eingruppierung bei lückenhafter Vergütungsordnung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2020 - 60 PV 8.18
    Eine bewusste Tariflücke ist anzunehmen, wenn die Tarifvertragsparteien eine regelungsbedürftige Frage erkennbar gewollt ungeregelt lassen und dies in einer entsprechenden Auslassung seinen Ausdruck findet, wobei die Unterlassung der Regelung ihren Grund auch darin haben kann, dass die Tarifvertragsparteien sich über die betreffende Frage nicht haben einigen können (st. Rspr., siehe nur BAG, Urteil vom 25. Februar 2009 - 4 AZR 964/07 -, juris Rn. 21 m.w.N.; BAG, Urteil vom 18. März 2015 - 4 AZR 702/12 -, juris Rn. 18).

    Die Gerichte sind allerdings nicht befugt, gegen den Willen der Tarifvertragsparteien ergänzende tarifliche Regelungen zu "schaffen" oder eine schlechte Verhandlungsführung einer Tarifvertragspartei dadurch zu belohnen, dass ihr Vertragshilfe geleistet wird (BAG, Urteil vom 25. Februar 2009 - 4 AZR 964/07 -, juris Rn. 19 f. m.w.N.).

  • BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 672/14

    Heilpädagogische Förderlehrerin - allgemeinbildende Schule

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2020 - 60 PV 8.18
    Sie setzt voraus, dass es um die Vermittlung von Kenntnissen im Sinne von theoretischem Wissen und Fertigkeiten im Sinne der praktischen Handhabung im Rahmen eines Schulbetriebes geht (vgl. BAG, Urteil vom 13. Januar 2016 - 10 AZR 672/14 -, juris Rn. 33).

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die unmittelbare Unterrichtstätigkeit mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit des Angestellten einnimmt, wobei Zusammenhangstätigkeiten hinzuzurechnen sind (BAG, Urteil vom 13. Januar 2016 - 10 AZR 672/14 -, juris Rn. 35).

  • BAG, 25.08.2010 - 4 ABR 104/08

    Eingruppierung eines Sicherheitsbeschäftigten - Sicherheits- und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2020 - 60 PV 8.18
    Wenn hingegen mehrere Lösungsmöglichkeiten bestehen, muss die Wahl den Tarifvertragsparteien überlassen bleiben (st. Rspr., siehe nur BAG, Beschluss vom 25. August 2010 - 4 ABR 104/08 -, juris Rn. 38; BAG, Beschluss vom 18. November 2015 a.a.O.).
  • BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 558/05

    Eingruppierung eines Schiffsführers

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2020 - 60 PV 8.18
    Die vom Antragsteller angeführte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts führt nicht weiter; sie ist nicht auf die hier streitgegenständliche Konstellation übertragbar, denn ihr lag einmal ein Tarifvertrag zu Grund, in dem die Vertragsparteien ausdrücklich bestimmt haben, bei welchen Aufzählungen der Lohngruppen des Lohngruppenverzeichnisses es sich um "Ausschließlichkeitskataloge" handelt (BAG, Urteil vom 8. November 2006 - 4 AZR 558/05 -, juris Rn. 19); im anderen Fall hat das Bundesarbeitsgericht den dort behandelten Tarifvertrag für nicht abschließend angesehen und eine Auslegung vorgenommen (BAG, Urteil vom 25. Februar 2009 - 4 AZR 41/08 -, juris Rn. 28, 32).
  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 41/08

    Eingruppierung von Kontrollschaffnern - Begriffe "Bewachung" und "Kontrolle

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2020 - 60 PV 8.18
    Die vom Antragsteller angeführte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts führt nicht weiter; sie ist nicht auf die hier streitgegenständliche Konstellation übertragbar, denn ihr lag einmal ein Tarifvertrag zu Grund, in dem die Vertragsparteien ausdrücklich bestimmt haben, bei welchen Aufzählungen der Lohngruppen des Lohngruppenverzeichnisses es sich um "Ausschließlichkeitskataloge" handelt (BAG, Urteil vom 8. November 2006 - 4 AZR 558/05 -, juris Rn. 19); im anderen Fall hat das Bundesarbeitsgericht den dort behandelten Tarifvertrag für nicht abschließend angesehen und eine Auslegung vorgenommen (BAG, Urteil vom 25. Februar 2009 - 4 AZR 41/08 -, juris Rn. 28, 32).
  • BVerwG, 15.07.2019 - 5 P 1.18

    Wirkung des Einigungsstellenbeschlusses in Personalangelegenheiten von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2020 - 60 PV 8.18
    Das Initiativrecht wird durch den Inhalt seines jeweiligen Mitbestimmungsrechts und dessen Sinn und Zweck begrenzt (BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 5 P 1.18 -, juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.11.2010 - 6 P 18.09

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Allzuständigkeit des Personalrats;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2020 - 60 PV 8.18
    Eine Maßnahme im Sinne des § 79 Abs. 1 PersVG Berlin bezeichnet eine Handlung oder Entscheidung, die den Rechtsstand der Beschäftigten berührt und auf eine Veränderung des bestehenden Zustandes abzielt (st. Rspr.. siehe nur BVerwG, Beschluss vom 5. November 2010 - 6 P 18.09 -, juris Rn. 11 m.w.N; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Februar 2013 - OVG 60 PV 16.12 -, juris Rn. 15; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Januar 2017 - OVG 60 PV 8.16 -, juris Rn. 32).
  • BVerwG, 02.02.2009 - 6 P 2.08

    Mitbestimmung des Personalrats; Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung;

  • BVerwG, 10.06.2011 - 6 PB 2.11

    Mitbestimmung bei der Lohngestaltung; Pauschalierung unständiger

  • BAG, 05.09.2019 - 6 AZR 454/18

    Lehrereingruppierung - ausländischer Hochschulabschluss

  • LAG Köln, 15.09.2017 - 4 Sa 148/17

    Eingruppierung einer angestellten Lehrkraft, die die Voraussetzungen für die

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2013 - 60 PV 16.12

    Mitbestimmung; Maßnahme; Hebung der Arbeitsleistung; Zielvereinbarung

  • VG Berlin, 20.04.2018 - 62 K 14.17

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats nach § 85 Abs 1 Nr 10 PersVG (Fragen der

  • VGH Bayern, 08.02.2010 - 17 P 09.1217

    Zum Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Gewährung einer monatlichen

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